RS Vwgh 1974/5/20 1667/73

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Veröffentlicht am 20.05.1974
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn9 litc Z702;

Rechtssatz

Wenn eine Muskelatrophie zu einer weiteren Einschränkung der Funktionsfähigkeit des rechten Armes führt, so kann sie nicht in der lediglich für Narbenbildungen vorgesehenen Richtsatzposition IX/c-702 unterfaßt sein, zumal nach dem Nachsatz zu dieser Richtsatzposition "Funktionsbehinderungen durch Narben" nach chirurgischen Gesichtspunkten zusätzlich zu beurteilen sind.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001667.X01

Im RIS seit

13.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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