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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §69 Abs1;Rechtssatz
Ist eine bescheidmäßige Entscheidung nicht ergangen, dann ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000382.X04Im RIS seit
20.05.1974Zuletzt aktualisiert am
09.07.2014