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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1 impl;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß auch andere Grundstücke in das engere Schutzgebiet einer (Heil-)Quelle hätten einbezogen werden sollen, vermag derjenige dessen Grundstücke in dieses Schutzgebiet einbezogen wurde, nicht abzuleiten, daß die Einbeziehung seines Grundstückes in das engere Schutzgebiet mit Rechtswidrigkeit belastet ist. (Hinweis auf E vom 8.3.1974, Zl. 0619/72 (hier: Ebriachquelle in Preblau/Krnt)).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001618.X03Im RIS seit
24.05.1974Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013