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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1 impl;Rechtssatz
Das Verfahren betreffend die Erlassung eines Schutzgebietbescheides nach § 34 Abs 1 WRG ist von der Stellung eines Parteiantrages unabhängig (daher wird ein in das Schutzgebiet einbezogener Grundeigentümer in seinen Rechten nicht verletzt, wenn die Rechtsträgerschaft an der zu schützenden Heilquelle unklar ist. (Anteileigentümer oder Gesellschaft bürgerlichen Rechtes?)Das Verfahren betreffend die Erlassung eines Schutzgebietbescheides nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG ist von der Stellung eines Parteiantrages unabhängig (daher wird ein in das Schutzgebiet einbezogener Grundeigentümer in seinen Rechten nicht verletzt, wenn die Rechtsträgerschaft an der zu schützenden Heilquelle unklar ist. (Anteileigentümer oder Gesellschaft bürgerlichen Rechtes?)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001618.X02Im RIS seit
24.05.1974Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013