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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1969 §19 Abs1;Rechtssatz
Zurückweisung (Entscheidung gemäß § 42 Abs 4 VwGG eines auf § 19 Abs 1 NÖ BO 1969 gestützten Antrages auf Einlösung von Grundstücken, weil der Bfr diese in der Zwischenzeit verkauft hat und somit seine Antragslegitimation nachträglich weggefallen ist.Zurückweisung (Entscheidung gemäß Paragraph 42, Absatz 4, VwGG eines auf Paragraph 19, Absatz eins, NÖ BO 1969 gestützten Antrages auf Einlösung von Grundstücken, weil der Bfr diese in der Zwischenzeit verkauft hat und somit seine Antragslegitimation nachträglich weggefallen ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972001071.X02Im RIS seit
27.09.2002