RS Vwgh 2006/12/20 2005/08/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2006
beobachten
merken

Index

21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
GmbHG §15;

Rechtssatz

Regelt der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossene Anstellungsvertrag nicht (nur) die Geschäftsführertätigkeit, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses und Fortführung der Geschäftsführertätigkeit Arbeitslosigkeit vorliegt, darauf an, ob das Verhältnis des Geschäftsführers zur GmbH als zumindest überwiegend abhängiges (§ 4 Abs. 2 ASVG) einheitliches (das heißt: beide Tätigkeiten umfassendes), die Arbeitslosenversicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis anzusehen ist. Nur in diesem Fall träfe der Gesichtspunkt zu, dass nur ein Teil dieses Beschäftigungsverhältnisses beendet und die - vorher vom arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis umfasste - Leistungspflicht als Geschäftsführer weiterhin aufrecht wäre (Hinweis E 16.2.1999, 96/08/0171).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080102.X02

Im RIS seit

01.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten