RS Vwgh 1974/5/29 1970/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1974
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Von einer hinlänglich befriedigten Nachfrage auszugehen verbietet sich jedenfalls dann, wenn regelmäßig und zwar mehrmals am Tage, nicht unerhebliche Wartezeiten (bis zu 10 Minuten) in Kauf genommen werden müssen. (Hinweis auf E vom 15.6.1965, Zl. 0822/63)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001970.X01

Im RIS seit

02.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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