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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Von einer hinlänglich befriedigten Nachfrage auszugehen verbietet sich jedenfalls dann, wenn regelmäßig und zwar mehrmals am Tage, nicht unerhebliche Wartezeiten (bis zu 10 Minuten) in Kauf genommen werden müssen. (Hinweis auf E vom 15.6.1965, Zl. 0822/63)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001970.X01Im RIS seit
02.12.2002