RS Vwgh 1974/5/29 0258/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1974
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1517/71 E 17. Mai 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (§ 335 StG) verurteilt wurde).Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (Paragraph 335, StG) verurteilt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000258.X04

Im RIS seit

07.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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