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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1517/71 E 17. Mai 1972 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (§ 335 StG) verurteilt wurde).Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (Paragraph 335, StG) verurteilt wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000258.X04Im RIS seit
07.01.2003