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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §58;Rechtssatz
Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (eines freiberuflich Tätigen) ist eine Kürzung der Honorarforderungen um darauf lastende Personensteuerschuld NICHT zulässig. § 77 Abs 1 Z 1 BewG gestattet den Abzug derartiger Schulden erst bei der Ermittlung des Gesamtvermögens; würde man der Meinung des Beschwerdeführers folgen, liefe dies auf einen unzulässigen Doppelabzug hinaus (Hinweis auf VfGH vom 10.12.1971, Zl B 61/71, VfSlg 6604).Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (eines freiberuflich Tätigen) ist eine Kürzung der Honorarforderungen um darauf lastende Personensteuerschuld NICHT zulässig. Paragraph 77, Absatz eins, Ziffer eins, BewG gestattet den Abzug derartiger Schulden erst bei der Ermittlung des Gesamtvermögens; würde man der Meinung des Beschwerdeführers folgen, liefe dies auf einen unzulässigen Doppelabzug hinaus (Hinweis auf VfGH vom 10.12.1971, Zl B 61/71, VfSlg 6604).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000570.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013