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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Gemeinde als Partei im Sinne des § 102 Abs 1 lit d WRG 1959 zu einem Überprüfungsverfahren nach § 121 Abs 1 legcit unter Hinweis auf die nach § 42 Abs 1 AVG 1950 eintretenden Präklusionsfolgen ordnungsgemäß geladen und erhebt sie bis zum Schluß nicht die Einwendung, daß das ausgeführte Projekt mit dem bewilligten nicht übereinstimme, so ist sie damit präkludiert.Wird eine Gemeinde als Partei im Sinne des Paragraph 102, Absatz eins, Litera d, WRG 1959 zu einem Überprüfungsverfahren nach Paragraph 121, Absatz eins, legcit unter Hinweis auf die nach Paragraph 42, Absatz eins, AVG 1950 eintretenden Präklusionsfolgen ordnungsgemäß geladen und erhebt sie bis zum Schluß nicht die Einwendung, daß das ausgeführte Projekt mit dem bewilligten nicht übereinstimme, so ist sie damit präkludiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972000878.X01Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
17.12.2015