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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1575/65 E 22. November 1966 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen darüber, warum Sachverhalt ergänzungsbedürftig geblieben, wenn Mietwagengewerbe mit Omnibussen in einem bestimmten Gebiet nicht ausreichend beschäftigt, gleichwohl aber von auswärts einschlägige Unternehmen in beträchtlichem Ausmaß in Anspruch genommen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001881.X04Im RIS seit
22.11.2002