RS Vwgh 1974/6/5 1167/73

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Veröffentlicht am 05.06.1974
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §84 Abs1 impl;
WTBO §56;
WTBO §71;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0495/63 E 7. April 1964 VwSlg 6286 A/1964 RS 2 (hier Zusatz: auch unentgeltlich)

Stammrechtssatz

Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001167.X01

Im RIS seit

10.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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