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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §58 Abs2 impl;Rechtssatz
Der Begründungspflicht ist entsprochen, wenn auf über die einzig strittige Frage ergangene und dem Steuerpflichtigen zugestellte Vorentscheidungen der Berufungsbehörde selbst und des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen wird.
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000302.X01Im RIS seit
05.06.1974Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013