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PolizeirechtNorm
VwGG §59 Abs2 litdRechtssatz
Waren die Stempelgebühren bereits bei der Einbringung der Beschwerde zu entrichten, wurde der Vergütungsantrag aber erst in der einige Monate später stattgefundenen Verhandlung gestellt, war dieser Antrag als verspätet zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001091.X04Im RIS seit
08.01.2003Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026