RS Vwgh 1974/6/17 0389/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1974
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs3;
KOVGNov 1961 Art2 Abs5;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0329/67 E 22. Dezember 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Umbenennung eines Leidens, für das am 1. Jänner 1962 Versorgungsleistungen bezogen wurden, liegt nur dann keine Verletzung der Bestimmungen des Art 2 Abs 5 KOVG-Novelle 1961 vor, wenn dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht vermindert werden und klargestellt ist, daß es sich nur um eine neue Bezeichnung desselben Leidens handelt (Hinweis E 3.10.1963, 0521/62, VwSlg 6114 A/1963).Bei Umbenennung eines Leidens, für das am 1. Jänner 1962 Versorgungsleistungen bezogen wurden, liegt nur dann keine Verletzung der Bestimmungen des Artikel 2, Absatz 5, KOVG-Novelle 1961 vor, wenn dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht vermindert werden und klargestellt ist, daß es sich nur um eine neue Bezeichnung desselben Leidens handelt (Hinweis E 3.10.1963, 0521/62, VwSlg 6114 A/1963).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000389.X02

Im RIS seit

13.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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