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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0329/67 E 22. Dezember 1967 RS 2Stammrechtssatz
Bei Umbenennung eines Leidens, für das am 1. Jänner 1962 Versorgungsleistungen bezogen wurden, liegt nur dann keine Verletzung der Bestimmungen des Art 2 Abs 5 KOVG-Novelle 1961 vor, wenn dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht vermindert werden und klargestellt ist, daß es sich nur um eine neue Bezeichnung desselben Leidens handelt (Hinweis E 3.10.1963, 0521/62, VwSlg 6114 A/1963).Bei Umbenennung eines Leidens, für das am 1. Jänner 1962 Versorgungsleistungen bezogen wurden, liegt nur dann keine Verletzung der Bestimmungen des Artikel 2, Absatz 5, KOVG-Novelle 1961 vor, wenn dadurch die Rechte des Beschwerdeführers nicht vermindert werden und klargestellt ist, daß es sich nur um eine neue Bezeichnung desselben Leidens handelt (Hinweis E 3.10.1963, 0521/62, VwSlg 6114 A/1963).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000389.X02Im RIS seit
13.01.2003