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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Anträge, mit denen von einer zur Erledigung unzuständigen Behörde (hier vom VwGH) die Weiterleitung eines Anbringens an die zuständige Stelle begehrt wird, sind zurückzuweisen, wenn das Anbringen nicht erkennen läßt, welche Stelle zur Erledigung zuständig ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001012.X01Im RIS seit
25.06.1974Zuletzt aktualisiert am
19.08.2013