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DienstrechtNorm
B-VG Art130 Abs2Beachte
Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer schulfesten Stelle besteht nicht, wohl aber das Recht (rechtliche Interesse) auf ein dem Gesetz entsprechenden Verfahren und die Ausübung des freien Ermessens im Sinne des Gesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972000991.X02Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023