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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litb;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß eine gemäß § 102 Abs 1 lit b WRG beigezogene Partei vorbringen kann, daß das Projekt (hier: Kläranlage in einer ihr Eigentum weniger beeinträchtigenden Weise, etwa durch eine andere Standortwahl, ausgeführt werden möge.)Hinweis darauf, daß eine gemäß Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG beigezogene Partei vorbringen kann, daß das Projekt (hier: Kläranlage in einer ihr Eigentum weniger beeinträchtigenden Weise, etwa durch eine andere Standortwahl, ausgeführt werden möge.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973002007.X02Im RIS seit
27.11.2002Zuletzt aktualisiert am
02.01.2015