RS Vwgh 1974/7/1 1946/73

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Veröffentlicht am 01.07.1974
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage einer Unterhaltspflicht des Anspruchsberechtigten (hier: Anspruchsberechtigter hat sein Realvermögen, welches gemäß § 13 Abs 1 KOVG bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen ist, an seine unversorgten Enkelkinder übertragen)Ausführungen zur Frage einer Unterhaltspflicht des Anspruchsberechtigten (hier: Anspruchsberechtigter hat sein Realvermögen, welches gemäß Paragraph 13, Absatz eins, KOVG bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen ist, an seine unversorgten Enkelkinder übertragen)

Schlagworte

Besondere Absetzbeträge Unterhaltsleistungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001946.X01

Im RIS seit

27.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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