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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß ein Berufausschließungsgrund für die Tätigkeiten, die der Anspruchsberechtigte zwar nicht selbst ausführen kann, aber durch Dritte unter seiner Leitung vollziehen läßt, nicht vorliegt.
Schlagworte
Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere DienstbeschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000486.X01Im RIS seit
13.01.2003