RS Vwgh 1974/7/1 0486/74

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Veröffentlicht am 01.07.1974
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß ein Berufausschließungsgrund für die Tätigkeiten, die der Anspruchsberechtigte zwar nicht selbst ausführen kann, aber durch Dritte unter seiner Leitung vollziehen läßt, nicht vorliegt.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000486.X01

Im RIS seit

13.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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