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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §246 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2338/57 E 7. Dezember 1959 VwSlg 2129 F/1959 RS 1Stammrechtssatz
Der Beitritt des nicht in Anspruch genommenen Gesamtschuldners zu einem Rechtsmittel setzt voraus, daß ein Rechtsmittelverfahren durch den dazu Berechtigten zulässigerweise eingeleitet worden ist. Aus der Bestimmung über den Beitritt kann ein selbstständiges Berufungsrecht des nicht in Anspruch genommenen Gesamtschuldners nicht abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001076.X05Im RIS seit
04.07.1974Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009