RS Vwgh 2006/12/20 2003/13/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Mit dem hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 1998, 94/14/0017, VwSlg 7246 F/1998, hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit dem so genannten Zwei-Konten-Modell auseinander gesetzt und es unter Verweis auf das Veranlassungsprinzip des § 4 Abs. 4 EStG 1988 für unzulässig angesehen, in isolierender Betrachtungsweise den unmittelbaren Zusammenhang zwischen den geführten Bankkonten zu ignorieren. Dabei hatte er einen die Jahre 1988 bis 1991 betreffenden Beschwerdefall zu entscheiden. Dass es auf den Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeiten vor oder nach dem genannten Erkenntnis ankäme, trifft daher keinesfalls zu. Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof an dieser Rechtsprechung auch hinsichtlich vor dem Ergehen des genannten Erkenntnisses vom 27. Jänner 1998 gelegener Streitjahre festgehalten (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 10. September 1998, 93/15/0051, vom 29. Juni 1999, 95/14/0150, vom 30. September 1999, 99/15/0106, und vom 24. Februar 2005, 2000/15/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130090.X01

Im RIS seit

01.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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