Index
65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §36 Abs1;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 2450/80 E 13. Mai 1981;Rechtssatz
Das SV-Gutachten muß angeben, inwieweit Schmerzen und Schlafstörungen durch zumutbare Medikamente wesentlich gemildert oder behoben werden könnten. Zeitweilige Schmerzzustände, Einschränkung auf kalorienarme Kost und Enthaltung von Alkohol, Nikotin und Kaffee allein sind nicht so weitgehend, um daraus das Bestehen einer anderen schweren Krankheit ableiten zu können. (Hinweis auf E vom 24.3.1972, Zl. 2400/71)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000549.X02Im RIS seit
15.01.2003Zuletzt aktualisiert am
19.01.2018