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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Der Verkauf von Grundstücken durch den Versorgungsberechtigten wegen seiner finanziellen Inanspruchnahme aus der Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung (hier: gegenüber seinem Schwiegersohn) kann bei der Einkommensermittlung gemäß § 13 KOVG nur dann Berücksichtigung finden, wenn schon die Übernahme der Bürgschaft zwangsläufig war. Eine solche Zwangsläufigkeit wäre dann gegeben, wenn sich der Beschwerdeführer der Bürgschaftsübernahme aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte. (Hinweis auf E vom 20. November 1959, Zl. 0279/59, VwSlg. 2120/F)Der Verkauf von Grundstücken durch den Versorgungsberechtigten wegen seiner finanziellen Inanspruchnahme aus der Erfüllung einer Bürgschaftsverpflichtung (hier: gegenüber seinem Schwiegersohn) kann bei der Einkommensermittlung gemäß Paragraph 13, KOVG nur dann Berücksichtigung finden, wenn schon die Übernahme der Bürgschaft zwangsläufig war. Eine solche Zwangsläufigkeit wäre dann gegeben, wenn sich der Beschwerdeführer der Bürgschaftsübernahme aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte. (Hinweis auf E vom 20. November 1959, Zl. 0279/59, VwSlg. 2120/F)
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000125.X02Im RIS seit
17.12.2002