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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Überläßt der Versorgungsberechtigte sein Grundstück ohne zwingende Gründe einem anderen ohne Gegenleistung zur Nutzung, so ist bei der Einkommensermittlung gemäß § 13 KOVG entsprechend dem Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung wie bei der Verpachtung eines Grundstückes von einen zu geringen Pachtzins vorzugehen. (Hinweis auf E vom 26.2.1970, Zl. 0777/68, E vom 18.6.1971, Zl. 2306/70 und E vom 19.11.1978, Zl. 0478/72)Überläßt der Versorgungsberechtigte sein Grundstück ohne zwingende Gründe einem anderen ohne Gegenleistung zur Nutzung, so ist bei der Einkommensermittlung gemäß Paragraph 13, KOVG entsprechend dem Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung wie bei der Verpachtung eines Grundstückes von einen zu geringen Pachtzins vorzugehen. (Hinweis auf E vom 26.2.1970, Zl. 0777/68, E vom 18.6.1971, Zl. 2306/70 und E vom 19.11.1978, Zl. 0478/72)
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000125.X01Im RIS seit
17.12.2002