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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §24;Rechtssatz
Hinweis auf die Pflicht der Verwaltungsbehörden, im Verwaltungsstrafverfahren den maßgebenden Sachverhalt auch dann von Amts wegen und unter Berücksichtigung der der Entlastung des Beschuldigten dienenden in gleicher Weise wie der belastenden Umstände klarzustellen, wenn es der Beschuldigte an einer zureichenden Mitwirkung am Strafverfahren fehlen läßt.
Schlagworte
Ermittlungsverfahren AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001645.X02Im RIS seit
08.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013