RS Vwgh 2006/12/20 2004/08/0041

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
GmbHG §20 Abs1;

Rechtssatz

Das kraft Gesetzes bestehende Weisungsrecht der Generalversammlung nach § 20 Abs. 1 GmbHG umfasst nicht notwendig auch die Berechtigung zur Erteilung persönlicher Weisungen (also von Weisungen in den für die persönliche Abhängigkeit maßgebenden Belangen), e contrario ist allerdings die Möglichkeit einer vertraglichen Einordnung des Geschäftsführers in die Gesellschaft in persönlicher Abhängigkeit von ihr, in der gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Form vertreten durch die Gesellschafter, auch nicht ausgeschlossen (Hinweis E 30. März 1993, Zl. 92/08/0084).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080041.X02

Im RIS seit

19.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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