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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 lita;Rechtssatz
Wird die Beschwerde abgewiesen, dann hat der Bfr keinen Anspruch auf Ersatz der Barauslagen des VwGH, für die er auf Grund eines Beschlusses dieses Gerichtshofes aufzukommen hatte.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000643.X02Im RIS seit
16.01.2003