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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1339;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0645/30 E 6. April 1932 VwSlg 17116 A/1932 RS 1Stammrechtssatz
Das Tatbestandsmerkmal "vor mehreren Leuten" erfordert, daß die Tat vor mindestens zwei von Beleidigten verschiedenen Personen geschehen ist, ohne daß es hiezu erst einer Wiederholung der Tat bedarf. Der Beleidigte selbst muß nicht hiebei anwesend sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000165.X02Im RIS seit
20.12.2002