RS Vwgh 1974/10/8 0165/74

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Veröffentlicht am 08.10.1974
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1339;
VStG §56 Abs1;
  1. ABGB § 1339 gültig von 01.01.1975 bis 01.01.1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1974

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0645/30 E 6. April 1932 VwSlg 17116 A/1932 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "vor mehreren Leuten" erfordert, daß die Tat vor mindestens zwei von Beleidigten verschiedenen Personen geschehen ist, ohne daß es hiezu erst einer Wiederholung der Tat bedarf. Der Beleidigte selbst muß nicht hiebei anwesend sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000165.X02

Im RIS seit

20.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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