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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §97 Abs1 lita;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß ein schriftlicher Bescheid zwar schon dann als erlassen (ergangen) gilt, wenn er auch nur EINER Partei zugestellt wurde, daß er aber gegenüber jenen Parteien, an die eine Mitteilung nicht ergangen ist, seine Rechtswirkung nicht entfaltet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001896.X04Im RIS seit
17.10.1974