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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §25 Abs2;Rechtssatz
Hinweis darauf, dass ein Vorbringen, in dem das Vorliegen des Notstandes iSd § 6 VStG geltend gemacht wird und Beweise hiefür angeboten werden, die Behörde verpflichtet, in dieser Richtung Ermittlungen vorzunehmen.Hinweis darauf, dass ein Vorbringen, in dem das Vorliegen des Notstandes iSd Paragraph 6, VStG geltend gemacht wird und Beweise hiefür angeboten werden, die Behörde verpflichtet, in dieser Richtung Ermittlungen vorzunehmen.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001035.X02Im RIS seit
22.10.1974Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013