RS Vwgh 1974/10/23 1855/73

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Veröffentlicht am 23.10.1974
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §22 Abs1;
VwGG §26 Abs1 lita;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall war die Zustellung mit dem anschließenden Hinterlegungsvorgang als nicht erfolgt anzusehen, weil nicht versucht wurde, den Berufungsbescheid in der Wohnung des Bfrs zuzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001855.X01

Im RIS seit

20.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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