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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der Bewertung von gemäß § 104 EStG 1967 begünstigt angeschafften Wertpapieren ist der volle Kurswert anzusetzen. Die mögliche Rückzahlungspflicht der erstatteten Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist eine aufschiebend bedingte Last.Bei der Bewertung von gemäß Paragraph 104, EStG 1967 begünstigt angeschafften Wertpapieren ist der volle Kurswert anzusetzen. Die mögliche Rückzahlungspflicht der erstatteten Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist eine aufschiebend bedingte Last.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001836.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013