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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43 Abs1 litb;Rechtssatz
Aus der Überschrift zum § 43 StVO ergibt sich, dass es sich dabei allgemein um Verkehrsverbote und Verkehrserleichterungen und um Hinweise handelt, die nicht nur den Kraftfahrzeugverkehr, sondern allgemein die Straßenbenützer, zu denen auch die Fußgänger gehören, betreffen.Aus der Überschrift zum Paragraph 43, StVO ergibt sich, dass es sich dabei allgemein um Verkehrsverbote und Verkehrserleichterungen und um Hinweise handelt, die nicht nur den Kraftfahrzeugverkehr, sondern allgemein die Straßenbenützer, zu denen auch die Fußgänger gehören, betreffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001120.X03Im RIS seit
05.12.2002