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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Bedarfes nach einem Ausflugswagen-Gewerbe kommt der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 5 Abs 2 zutreffen, der Vorrang zu. Sind diese Voraussetzungen gegeben, erübrigen sich weitere Ermittlungen in der Bedarfsfrage (Hinweis auf die E vom 29. November 1966, VwSlg 7032 A/1966 und vom 16. Jänner 1974, Zl. 0722/73). - Der Umstand, daß die Treibstoffknappheit für den Einsatz von Großfahrzeugen spricht, steht mit der Frage des Bedarfes als des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage in keinem Zusammenhang.Bei der Beurteilung des Bedarfes nach einem Ausflugswagen-Gewerbe kommt der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Paragraph 5, Absatz 2, zutreffen, der Vorrang zu. Sind diese Voraussetzungen gegeben, erübrigen sich weitere Ermittlungen in der Bedarfsfrage (Hinweis auf die E vom 29. November 1966, VwSlg 7032 A/1966 und vom 16. Jänner 1974, Zl. 0722/73). - Der Umstand, daß die Treibstoffknappheit für den Einsatz von Großfahrzeugen spricht, steht mit der Frage des Bedarfes als des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage in keinem Zusammenhang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001941.X01Im RIS seit
27.11.2002