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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §230 Abs1 impl;Rechtssatz
Der Umstand, daß das darlehengewährende Kreditinstitut vertraglich berechtigt ist, die Eintragungsgebühren auf ein persönlich gebührenbefreites gemeinnütziges Wohnungsunternehmen zu überwälzen, rechtfertigt nicht die Nachsicht der Gebühren unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001449.X01Im RIS seit
24.01.2003Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013