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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §61 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, in die Rechtmittelbelehrung auch einen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages (§ 63 Abs 3 AVG) aufzunehmen.Die Behörde ist nicht verpflichtet, in die Rechtmittelbelehrung auch einen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages (Paragraph 63, Absatz 3, AVG) aufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001441.X02Im RIS seit
25.11.1974Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013