RS Vwgh 1974/12/6 1017/74

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Veröffentlicht am 06.12.1974
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BAO §288 Abs1 litd impl;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde genügt ihrer Begründungspflicht allgemein mit der kurzen Verweisung auf die Gründe im Bescheid der Vorinstanz, falls sie in der Frage des Tatbestandes und der rechtlichen Beurteilung mit der ersten Instanz einer Meinung ist (Hinweis Vorjudikatur des VfGH 24.6.1952, VwSlg 2354/52).

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974001017.X01

Im RIS seit

06.12.1974

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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