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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1174/62Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige eine Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Tag beantragt und hat die Abgabenbehörde dem in Ausübung des freien Ermessens entsprochen, so kann der Abgabepflichtige nicht nachträglich unter Berufung auf die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde Umstände vorbringen, die die Behauptung enthalten, die Fristsetzung sei iSd § 275 BAO nicht angemessen.Hat der Abgabepflichtige eine Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Tag beantragt und hat die Abgabenbehörde dem in Ausübung des freien Ermessens entsprochen, so kann der Abgabepflichtige nicht nachträglich unter Berufung auf die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde Umstände vorbringen, die die Behauptung enthalten, die Fristsetzung sei iSd Paragraph 275, BAO nicht angemessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001114.X01Im RIS seit
11.12.1974Zuletzt aktualisiert am
14.10.2013