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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §83 Abs4;Rechtssatz
Bei einem langjährigen Zolldeklaranten kann von einer Vollmacht zur Abgabe zollrechtlicher Warenerklärungen abgesehen werden, wenn der Dienstgeber die bisher abgebenen Warenerklärungen stets für sich gelten ließ; in solchen Fällen gilt demnach auch eine bewußt unrichtig abgegebene Warenerklärung des Zolldeklaranten namens seines Dienstgebers als von diesem abgegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001389.X02Im RIS seit
12.12.1974