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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §109 impl;Rechtssatz
Zu einer Gasthausanlage gehört - soweit es sich um die Entschädigung für die Einschränkung der Nutzung bestimmter "Anlagen" handelt - neben dem Bauobjekt auch der Gastgarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001271.X02Im RIS seit
17.01.2003Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016