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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §44;Rechtssatz
Aus den Bestimmungen der § 44, § 91 und § 92 ABGB ergibt sich keine Verpflichtung des Ehemannes, die Ehefrau im Erwerb zu unterstützen. Es ist daher davon auszugehen, daß einem Ehemann für eine Mitarbeit im Erwerbsbetrieb der Ehefrau grundsätzlich ein Entlohnungsanspruch zusteht (Hinweis auf die Judikatur zu § 92 ABGB).Aus den Bestimmungen der Paragraph 44,, Paragraph 91 und Paragraph 92, ABGB ergibt sich keine Verpflichtung des Ehemannes, die Ehefrau im Erwerb zu unterstützen. Es ist daher davon auszugehen, daß einem Ehemann für eine Mitarbeit im Erwerbsbetrieb der Ehefrau grundsätzlich ein Entlohnungsanspruch zusteht (Hinweis auf die Judikatur zu Paragraph 92, ABGB).
Schlagworte
Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Einkommen des Ehegatten (siehe auch KOVG §13 Abs2)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001138.X02Im RIS seit
12.12.2002