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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Die Aufteilung eines Veräußerungserlöses (hier: aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses) auf die Kinder des Versorgungswerbers als Vorwegnahme späterer erbrechtlicher Verpflichtungen stellt einen Einkommensverzicht dar, der im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu keiner nach § 13 KOVG zu berücksichtigenden Einkommensminderung führen kann (Hinweis E 29.10.1971, 227/71 und E 9.10.1972, 445/72).Die Aufteilung eines Veräußerungserlöses (hier: aus dem Verkauf eines Einfamilienhauses) auf die Kinder des Versorgungswerbers als Vorwegnahme späterer erbrechtlicher Verpflichtungen stellt einen Einkommensverzicht dar, der im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu keiner nach Paragraph 13, KOVG zu berücksichtigenden Einkommensminderung führen kann (Hinweis E 29.10.1971, 227/71 und E 9.10.1972, 445/72).
Schlagworte
Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Erlös aus dem Verkauf von Liegenschaften Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974001038.X02Im RIS seit
16.10.2002Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010