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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4 impl;Rechtssatz
Ein Bescheid, der im Kopf und in der Unterfertigung ein bestimmtes Finanzamt anführt, bleibt ein erstinstanzlicher Bescheid, auch wenn es in der Begründung heißt, daß er vom Finanzamt namens der Finanzlandesdirektion erlassen wurde.
Schlagworte
Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002248.X01Im RIS seit
16.01.1975