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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0739/74 E 23. Jänner 1975Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1086/71 E VS 22. Juni 1972 VwSlg 4405 F/1972 RS 3Stammrechtssatz
Werden mehrere Beschwerden desselben Beschwerdeführers gegen verschiedene Bescheide zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, gebührt dem Beschwerdeführer im Falle seines Obsiegens der Verhandlungsaufwand auch dann nur einmal, wenn als Zweit- Dritt- usw. Beschwerdeführer in den einzelnen Verfahren auch andere Personen auftreten (hier: 13 Bf, 58 angefochtene Bescheide, Bf jeweils Erstbf allein oder im Zusammenwirken mit dem Zweit - Dritt-, Fünft-, Achtbf usw. gegen die im Verzeichnis angeführten Bescheide. Das von den Bf gegenteilig vorgebrachte Anbringen bot keinen Anlass, von der bisherigen Judikatur abzugehen; Hinweis E 17.9.1968, 414/68 und E 18.9.1969, 956/68).
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Mehrmaliger Zuspruch des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974000738.X05Im RIS seit
27.01.2003Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011