Index
ForstrechtNorm
AVG §37Rechtssatz
Die Behörde hat das Parteiengehör nicht verletzt, wenn sie nach Ablauf der von der Partei selbst vorgeschlagenen Frist nicht mehr zugewartet, sondern die Entscheidung gefällt hat.
Schlagworte
Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGH Parteiengehör Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Mitwirkungspflicht VerschweigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973000704.X01Im RIS seit
22.07.2022Zuletzt aktualisiert am
22.07.2022