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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §57 Abs1;Rechtssatz
Hinsichtlich der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ist das Verfahren mit Zustellung der Lohnsteuerkarte an den Steuerpflichtigen beendet, wenn sich dieser damit zufrieden gibt. Eine Mitteilung über den Übergang der Zuständigkeit gemäß § 73 letzter Satz BAO ist nur dann erforderlich, wenn während des Verfahrens über den einzelnen Antrag betreffend Eintragung auf der Lohnsteuerkarte eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit eintritt.Hinsichtlich der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ist das Verfahren mit Zustellung der Lohnsteuerkarte an den Steuerpflichtigen beendet, wenn sich dieser damit zufrieden gibt. Eine Mitteilung über den Übergang der Zuständigkeit gemäß Paragraph 73, letzter Satz BAO ist nur dann erforderlich, wenn während des Verfahrens über den einzelnen Antrag betreffend Eintragung auf der Lohnsteuerkarte eine Änderung der Örtlichen Zuständigkeit eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001716.X01Im RIS seit
28.01.1975Zuletzt aktualisiert am
31.07.2013