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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
BAO §230 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1449/74 E 21. November 1974 VwSlg 4758 F/1974 RS 1Stammrechtssatz
Der Umstand, daß das darlehengewährende Kreditinstitut vertraglich berechtigt ist, die Eintragungsgebühren auf ein persönlich gebührenbefreites gemeinnütziges Wohnungsunternehmen zu überwälzen, rechtfertigt nicht die Nachsicht der Gebühren unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001733.X01Im RIS seit
13.02.1975Zuletzt aktualisiert am
25.07.2013