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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs1;Rechtssatz
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur auf § 45 Abs 1 StVO 1960, nicht aber (auch) auf Abs 2 jener Gesetzesstelle gestützt werden.Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung von einer verordneten Gewichtsbeschränkung kann nur auf Paragraph 45, Absatz eins, StVO 1960, nicht aber (auch) auf Absatz 2, jener Gesetzesstelle gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1973001934.X02Im RIS seit
27.11.2002Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013