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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Wenn in einem Sachverständigengutachten bei einem schmalen Grundstück, das mit einem Bauverbot belastet ist, die Entschädigung für den Quadratmeter nur mit der Hälfte jenes Preises festgesetzt wird, der ohne Bestehen des Bauverbotes zu erzielen wäre, so ist diesbezüglich das Gutachten schlüssig.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001834.X01Im RIS seit
04.04.2003